HOLINVEST AG GEWINNT KLAGE GEGEN BAFIN - WILLKÜRLICHE UND UNBEGRÜNDETE WARN- UND VERDACHTSMELDUNGEN DER BAFIN SIND ILLEGAL
Als Spezialisten für institutionelle Investoren bieten wir ein breites Portfolio an massgeschneiderten Projekten, die wir teilweise exklusiv vertreiben oder gar selbst für unsere Kunden initiieren. Um unserem holistischen Ansatz gerecht zu werden und gleichzeitig eine lukrative Rendite erwirtschaften zu können, bedarf es der Ausnutzung von Skaleneffekten. Das bedeutet, dass unsere Anlagen in der Regel hohe Mindestinvestments voraussetzen.
Eine Reihe unserer institutionellen Anleger hat den Wunsch geäussert, Teile der Investments auch einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Dem Fairnessgedanken folgend, sollen auch ausgewählte Privatinvestoren in die Lage versetzt werden, von Marktchancen zu profitieren, die dieser Anlegerklasse für gewöhnlich verschlossen sind.
Die ausgesprochen eigenwillige Auslegung des Vermögensanlagengesetzes der deutschen Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht BAFIN verhindert jedoch, dass alle privaten Anleger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland von diesen Vorteilen profitieren können. Obwohl Holinvest keinerlei Werbung macht, keinerlei Preise oder Angebote veröffentlicht, qualifiziert die Bafin das Angebot als "öffentlich".
Weiterhin qulifiziert die BAFIN die Pacht von landwirtschaftiche genutzen Flächen als "zeitweise Überlassung von Geld mit Verzinsung und Rückzahlung". Auf Basis dieser eigenwilligen Rechtsauslegung wird für den öffentlichen Vertrieb an private Anleger in Deutschland von der Bafin ein Prospekt gefordert, den Holinvest nicht bereitstellt. Die Bafin verbietet also das öffentliche Angebot, welches es gar nicht gibt. Sie fordert einen Prospekt für eine Vermögensanlage die es ebenfalls nicht gibt. Die offensichtliche Absicht der Bafin liegt aus Sicht von Holinvest daher einzig und allein im Versuch einen Reputationsschaden für ein Schweizer Unternehmen zu verursachen und Kunden zu verunsichern. Dieses Handeln der Bafin hat bereits zu massiven Beeinträchtigungen für das Unternehmen geführt und einen hohen materiellen und immateriellen Schaden verursacht.
Da das, aus Sicht der Holinvest, rechtswidrige Verhalten der BAFIN nicht akzeptabel und hinnehmbar ist, wurde die Behörde im Herbst 2021 von Holinvest verklagt. Das Hessische Verwaltungsgericht in Frankfurt hat der Klage gegen die BAFIN voll und ganz stattgegeben und die BAFIN verurteilt die Warnmeldung gegen die Holinvest AG zu löschen. Die Bafin ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen (Stand 10.2.2022) und ignoriert ganz offenbar das Gerichtsurteil. Die Holinvest AG sieht sich daher gezwungen Strafanzeige gegen die BAFIN zu stellen. Das Verhalten der BAFIN legt die Vermutung nahe, dass die Behörde meint, über dem Gesetz zu stehen und sich an Gerichtsurteile nicht halten zu müssen. Das deutsche Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung scheint für die BAFIN offenbar nicht zu gelten.
Wir bieten daher, in einem ganz kleinen und begrenzten Rahmen, auch privaten Anlegern aus der ganzen Welt die Möglichkeit eines Co-Investments mit institutionellen Anlegern an, jedoch nicht öffentlich solchen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland.